Die Meldung der Telearbeit für den Monat Mai ist ab 19. April möglich
Ab Montag, 19. April 2021 können Sie im Portal der sozialen Sicherheit die Pflichtmeldung der Telearbeit für Ihr Unternehmen für den Monat Mai eingeben.
Die Meldefrist für die Meldung des Monats Mai läuft bis zum 6. Mai einschließlich. Die Meldungen für den Monat April können Sie noch bis zum 18. April einschließlich einreichen.
Weshalb diese Meldung?
Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Föderalregierung Telearbeit obligatorisch gemacht. Um die Einhaltung dieser Pflicht besser kontrollieren zu können, müssen Arbeitgeber dem LSS monatlich einige Daten melden.
Weitere Informationen
Sie finden die Meldeanwendung und alle erforderlichen Informationen auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.
Haben Sie noch eine Frage? Dann rufen Sie uns unter der gebührenfreien Nummer 0800/300.20