Soziale Sicherheit für Seeleute

Das Sozialversicherungssystem für Seeleute

Wer als Arbeitnehmer an Bord eines Seeschiffes tätig ist, wie z. B. ein Kapitän oder ein Schiffskoch, unterliegt einem besonderen Sozialversicherungssystem. Die Organisation dieses Sondersystems übernimmt das LSS.

Wie wird man Mitglied?

Um Anspruch auf Sozialversicherung für Seeleute zu haben, ist eine Eintragung in den Pool der Seeleute erforderlich. Dies ist für Seeleute, die in der Handelsschifffahrt nach dem belgischen System arbeiten wollen, gesetzlich vorgeschrieben.

Um in den Pool der Seeleute eingetragen zu werden, muss ein Seemann folgende Bedingungen erfüllen:

  • Einen Wohnsitz in Belgien haben oder ein Bürger der EU sein.
  • Medizinisch für tauglich befunden worden sein und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben.
  • Einen Auszug aus dem Strafregister und einen belgisches Brevet, ein Diplom oder ein Zeugnis vorlegen.

Das LSS koordiniert

Das LSS verwaltet den Pool der Seeleute und übernimmt, wie im allgemeinen Sozialversicherungssystem, eine koordinierende Rolle, indem es Daten mit anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit austauscht. Auf diese Weise werden alle sozialen Rechte für Seeleute korrekt gewährt.

Die Rolle des LSS:

  • Beiträge einziehen und prüfen.
  • Gewährung von Arbeitslosengeld.
  • Entschädigungen für Ausbildungsfahrten für Studenten.

Welche anderen Sozialversicherungseinrichtungen sind beteiligt?

  • Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung: für Leistungen bei Krankheit und Invalidität.
  • Fedris: fungiert als Berufsunfallversicherer.

Föderaler Pensionsdienst: regelt die Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen.