Sie sind Arbeitgeber im öffentlichen, gemeinnützigen Sektor?
Hier erfahren Sie alles darüber, wie Sie zusätzliche Arbeitsplätze auf dem Portal der Sozialen Sicherheit beantragen können.
Der Fonds „Sozialer Maribel“ subventioniert neue Arbeitsplätze, die von Arbeitgebern im öffentlichen, gemeinnützigen Sektor geschaffen werden.
Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Der Fonds „Sozialer Maribel“ macht dies über administrative Anweisungen an die Arbeitgeber auf dem Portal socialsecurity.be und über eine Nachricht in der e-Box Enterprise der betroffenen Arbeitgeber bekannt.
Um Anspruch auf die Beteiligung zu haben, muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer/-innen beschäftigen, die eine Tätigkeit mit Bezug zum Gesundheitswesen, zur Sozialhilfe und/oder zum Kultursektor ausüben. Darüber hinaus müssen die Arbeitnehmer/-innen in der Sozialversicherungserklärung mit den entsprechenden Codes angegeben werden.
Die Aufgabe der eingestellten Arbeitnehmer/-innen besteht in:
Der Fonds „Sozialer Maribel“ subventioniert diese Arbeitsplätze mit Mitteln des LSS. Dabei handelt es sich um eine Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge, die dem Arbeitgeber nicht direkt gewährt wird, sondern die in den Fonds des öffentlichen Sektors eingezahlt werden.
Hier erfahren Sie alles darüber, wie Sie zusätzliche Arbeitsplätze auf dem Portal der Sozialen Sicherheit beantragen können.
Über das Projekt 600 können Sie Ihre Arbeitnehmer/-innen dazu ermutigen, eine Ausbildung zur Krankenpflegefachkraft (A1 oder A2) zu absolvieren. Lesen Sie mehr darüber auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.