Noch bis zum 6. Mai für die Meldung des Homeoffice

Vergessen Sie nicht, das Homeoffice Ihrer Arbeitnehmer für den Monat Mai zu melden! Sie haben bis zum 6. Mai Zeit, das zu erledigen.

Noch bis zum 6. Mai für die Meldung des Homeoffice

Seit Montag, 19. April 2021 können Sie im Portal der sozialen Sicherheit die Pflichtmeldung des Homeoffice für Ihr Unternehmen für den Monat Mai eingeben. Die Meldefrist für die Meldung des Monats Mai läuft bis zum 6. Mai einschließlich.

Weshalb diese Meldung?

Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die föderale Regierung Homeoffice zur Pflicht gemacht. Um die Einhaltung dieser Pflicht besser kontrollieren zu können, müssen Arbeitgeber dem LSS monatlich einige Daten melden.

Weitere Informationen

Sie finden die Meldeanwendung und alle erforderlichen Informationen auf der Seite Corona Meldung Homeoffice des Portals der sozialen Sicherheit.

Haben Sie noch eine Frage? Dann rufen Sie uns unter der kostenlosen Nummer 0800/300.20 an.