Ab März Ende der verpflichtenden Anmeldung von Telearbeit
Ab März 2022 müssen Sie keine Telearbeitserklärung mehr einreichen.
Es wird weiter empfohlen, im Homeoffice zu arbeiten und die geltenden Hygienemaßnahmen müssen weiter eingehalten werden.
Ab März 2022 müssen Sie keine Telearbeitserklärung mehr einreichen.
Es wird weiter empfohlen, im Homeoffice zu arbeiten und die geltenden Hygienemaßnahmen müssen weiter eingehalten werden.