Vereinsarbeit melden und konsultieren ist ab jetzt möglich
Obwohl die neuen Regeln zur Vereinsarbeit bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind, fehlten noch einige Instrumente, die es ermöglichen, diese Regelung gut anzuwenden. Dies ändert sich jetzt.
Online-Instrumente
„Seit 1. Januar gilt eine neue Regelung für die Vereinsarbeit, so dass begeisterte Leute, die im Sportsektor und im soziokulturellen Sektor ihr Bestes geben möchten, auch in der Zukunft etwas finanziell dazuverdienen können”, so sagt Frank Vandenbroucke, Minister der Volksgesundheit und der sozialen Angelegenheiten.
“Damit diese Regeln gut angewandt würden, hat das LSS einige Online-Instrumente ausgearbeitet, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Vereinsarbeitern bestimmte Vorteile bieten. Diese Instrumente machen es zum Beispiel für die Arbeitgeber leichter, den Vereinsarbeiter zu registrieren, während Vereinsarbeiter dann wieder auf einfache Weise die Zahl ihrer geleisteten Stunden prüfen können. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das LSS wird Vereinen auch mit Rat und Tat behilflich sein, um alle Leistungen korrekt zu registrieren.”
Melden in Dimona (auch rückwirkend)
Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Dimona – die Meldung, mit welcher der Dienstantritt eines Arbeitnehmers dem LSS mitgeteilt wird – jetzt einen Code für Vereinsarbeiter vorsieht. Hierdurch können Sportvereine und soziokulturelle Vereine Arbeitnehmer als Vereinsarbeiter melden.
Das erneuerte System der Vereinsarbeit trat bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Arbeitgeber, die in den letzten Monaten schon das System genutzt haben, müssen die erbrachten Leistungen jetzt rückwirkend in Dimona melden.
Eine Organisation, die noch nie zuvor jemanden eingestellt hat, soll sich zunächst beim LSS über den Onlinedienst Wide melden (“identifizieren lassen”).
Die restliche Stundenzahl prüfen
Für Arbeitnehmer hat das LSS den Onlinedienst Vereinsarbeit entwickelt. In dieser Anwendung können Vereinsarbeiter prüfen, wieviel restliche Stunden Vereinsarbeit sie noch haben.
Der Zähler wird durch die Daten von Dimona gespeist. Hierdurch ist es während der ersten Wochen durchaus möglich, dass die Zahl der Stunden nicht stimmt, weil gewisse Arbeitgeber immer noch im Begriff sind, die vor 7. April erbrachten Leistungen zu melden.
Die Anwendung Vereinsarbeit ist ein gesicherter Onlinedienst. Die Meldung geschieht mittels des elektronischen Personalausweises (eID), itsme oder eines einmaligen Codes über eine Handy-App.
Was ist Vereinsarbeit?
Gemäß den erneuerten Regeln zur Vereinsarbeit dürfen Organisationen des Sportsektors und des soziokulturellen Sektors Arbeitnehmer einstellen, ohne Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Die Zahl der Stunden, die ein Vereinsarbeiter kraft dieser Gunstregelung leisten darf, ist pro Quartal und pro Jahr begrenzt.
Wieviel Stunden Vereinsarbeit dürfen Sie arbeiten?
- Im soziokulturellen Sektor : 300 Stunden jährlich und höchstens 100 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal können Sie höchstens 190 Stunden arbeiten.
- Im Sportsektor : 450 Stunden jährlich und höchstens 150 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal können Sie höchstens 285 Stunden arbeiten.
Obergrenze für Studenten
Studenten können ebenfalls Vereinsarbeit leisten. Sie müssen aber eine Grenze von 190 Stunden jährlich einhalten.
Ein Student darf die 190 Stunden Vereinsarbeit mit seinen 475 Stunden an Studentenarbeit kombinieren.
Weitere Information
Auf der Website Vereinsarbeit.be finden Sie die Anwendung, mit der Vereinsarbeiter ihre restlichen Stunden einsehen können wie auch sämtliche zu erfüllenden Bedingungen, um Vereinsarbeit leisten zu können.
Sämtliche Information über die Onlinedienste Wide und Dimona steht auf socialsecurity.be/Unternehmen.