Das LSS und der FÖD Soziale Sicherheit schaffen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Telearbeit

Am 6. Juni unterzeichneten das LSS und der FÖD Soziale Sicherheit eine Rahmenvereinbarung über grenzüberschreitende Telearbeit. So können Belgier, die für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind, ab dem 1. Juli ohne Bedenken Telearbeit leisten.

Was bedeutet das?

Bei der grenzüberschreitenden Telearbeit geht es um Arbeitnehmer, deren Wohnsitz sich in einem anderen Land befindet als der Unternehmenssitz des Arbeitgebers. Die neue Rahmenvereinbarung (Rahmenvereinbarung über gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit)sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2023 das Land, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat - und nicht mehr das Wohnsitzland - auf Antrag für die Sozialversicherung des Arbeitnehmers zuständig wird, wenn der Arbeitnehmer mehr als 25 % seiner Arbeitszeit durch Telearbeit dort verbringt. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht den Arbeitnehmern, bis zu 49 % ihrer Arbeitszeit in Telearbeit zu leisten. 

Jeder Mitgliedstaat, der zustimmt, kann die Rahmenvereinbarung unterzeichnen und damit eine Grundlage für die soziale Sicherheit bei grenzüberschreitender Telearbeit schaffen.

Es wird erwartet, dass unsere Nachbarländer ebenfalls unterzeichnen werden, so dass dieses Abkommen den Wünschen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in vollem Umfang gerecht wird. Es geht dabei um belgische Einwohner, die bei ausländischen Arbeitgebern (vor allem luxemburgischen und niederländischen Arbeitgebern) beschäftigt sind, aber auch um belgische Unternehmen, die ausländische Einwohner (vor allem Französinnen und Franzosen) beschäftigen.

COVID

Vor der COVID-Krise pendelten die Grenzgänger in der Regel jeden Tag zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz.

Im März 2020 wurden die europäischen Grenzen - erstmals seit Schengen - geschlossen, um die Pandemie einzudämmen. Arbeitnehmer, die dazu in der Lage waren, mussten in ihrem Wohnsitzstaat einer Vollzeit-Telearbeit nachgehen. Die Arbeitgeber waren gezwungen, kreative Lösungen zu finden, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Telearbeit wurde immer wichtiger.

Die zuständigen Minister trafen Maßnahmen: Trotz des veränderten Arbeitsrhythmus blieb das Arbeitsland für ihre soziale Sicherheit zuständig.

Auf dem Weg zu einer endgültigen Lösung

Am 1. Juli werden diese Übergangsmaßnahmen auslaufen. Die Verwaltungskommission setzte eine Ad-hoc-Gruppe für Telearbeit ein, um eine endgültige Lösung zu finden. In einem außergewöhnlich kurzen Zeitraum von sechs Monaten ist es der Arbeitsgruppe gelungen, 42 Mitglieder aus 20 Ländern auf dieselbe Linie zu bekommen.

Experten des LSS spielten in dieser Arbeitsgruppe eine herausragende Rolle, u. a. als Berichterstatter (Vorsitz und Redaktion der Texte) und als Vorsitzender der Untergruppe, die für die Vorbereitung der Rahmenvereinbarung verantwortlich war.

FÖD und LSS

Eine Rahmenvereinbarung auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den normalen Regeln zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats vereinbaren) setzt eine allgemeine politische Vereinbarung voraus, die unter die Zuständigkeit des FÖD Soziale Sicherheit fällt.

Innerhalb der Modalitäten dieser Rahmenvereinbarung wird (auf Antrag) für jeden einzelnen Arbeitnehmer eine individuelle Vereinbarung geschlossen und eine A1-Erklärung  ausgestellt. Dies fällt unter die Zuständigkeit des LSS. In Absprache mit den ausländischen Kollegen wird das LSS die konkrete Auslegung der Rahmenvereinbarung abstimmen, die eigenen IT-Anwendungen anpassen, Informationen bereitstellen und die europäischen A1-Zertifikate ausstellen.

Positive Reaktionen

Koen Snyders, Generaldirektor des LSS, ist mit der Rahmenvereinbarung zufrieden: „Dank des LSS und des FÖD Soziale Sicherheit konnte Belgien einmal mehr eine Pionierrolle auf europäischer Ebene spielen. Gemeinsam haben wir in kürzester Zeit das wichtige Thema der sozialen Sicherheit bei grenzüberschreitender Telearbeit in Angriff genommen. Sie ist ein Paradebeispiel für eine tatkräftige Entscheidungsfindung zwischen Institutionen der EU-Mitgliedstaaten. Wir freuen uns auch sehr, dass die Reaktionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fast einhellig positiv sind.“