Angepasster LSS-Service über die Weihnachtszeit
Während der Weihnachtszeit ist das LSS vom 25. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024geschlossen. Wir bieten jedoch einen begrenzten Service an, um Ihre wichtigsten Fragen beantworten zu können.
Telefonisch
Telefonisch können Sie uns je nach Thema Ihrer Anfrage zu einem der folgenden Zeitfenster erreichen.
Worum geht es bei Ihrer Frage? | Wann können Sie uns anrufen? | Unter welcher Nummer? |
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| Vom 27. bis zum 29. Dezember von 9:00 bis 15:00 Uhr | 02 509 59 59 |
Überseeische Soziale Sicherheit | Vom 27. bis zum 29. Dezember von 9:00 bis 15:00 Uhr | 02 509 90 99 |
Folgende Fragen können nicht telefonisch beantwortet werden:
- Fragen zu konkreten Arbeitgeberakten
- Fragen zu Kontostand – Bescheinigungen – Einbehaltungspflicht (Artikel 30bis/ter)
- Fragen zu Tilgungsplänen
- Fragen von Gerichtsvollziehern
Fragen zu diesen Themen können per E-Mail an contact@onss.fgov.be gestellt werden.
Fragen zur Überseeischen Sozialen Sicherheit richten Sie bitte an overseas@rsz.fgov.be.
Benötigen Sie eine Bescheinigung?
Student@work
Sie können eine Student@work-Bescheinigung selbst über studentatwork.be oder über die mobile App erstellen. Sollte dies nicht gelingen, können Sie eine Bescheinigung vom 27. bis zum 29. Dezember von 9.00 bis 12.00 Uhr am Empfang von LSS in Brüssel abholen.
Öffentliche Ausschreibungen
Eine Bescheinigung Öffentliche Ausschreibungen wird auf dem Internetportal der sozialen Sicherheit beantragt. Die Bescheinigung erhalten Sie dann über Ihre e-Box Enterprise und eventuell als Ausdruck.
Andere Bescheinigungen
Die meisten LSS-Bescheinigungen können Sie online auf dem Internetportal der sozialen Sicherheit anfordern.
Wir werden Ihre Anfrage ab dem 2. Januar 2024 bearbeiten. Auch für Fragen zu Ihrer Arbeitgeberakte stehen wir Ihnen dann wieder zur Verfügung.
Das LSS wünscht Ihnen frohe Festtage!