16-04-2021
Die Meldung der Telearbeit für den Monat Mai ist ab 19. April möglich
Ab Montag, 19. April 2021 können Sie im Portal der sozialen Sicherheit die Pflichtmeldung der Telearbeit für Ihr Unternehmen für den Monat Mai eingeben.
Die Meldefrist für die Meldung des Monats Mai läuft bis zum 6. Mai einschließlich. Die Meldungen für den Monat April können Sie noch bis zum 18. April einschließlich einreichen.