Geschichte

Sicherheit, ein Grundbedürfnis

Das LSS und die soziale Sicherheit, wie wir sie heute kennen, bestehen seit 1944. Doch die Wurzeln des Systems reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für alle Zeiten. Und um sich gegen bestimmte Risiken zu schützen, haben die Menschen in der Vergangenheit nach allen möglichen Lösungen gesucht. Von Familienunterstützung bis hin zu Hilfe oder gegenseitiger Gesundheitsversorgung.

Die ersten Sozialversicherungen

Die ersten Sozialversicherungen stammen aus dem 19. Jahrhundert. Oft beschränkten sie sich auf einen Beruf oder deckten ein bestimmtes Risiko ab. Einige Versicherungen wurden vom Arbeitgeber und andere von den Arbeitnehmern abgeschlossen, aber die Teilnahme war immer freiwillig. Durch die Subventionierung dieser Versicherungen versuchte die Regierung, die Anschlussschwelle zu senken.

Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Sozialversicherung allmählich obligatorisch. Dies folgt dem Beispiel Deutschlands, wo Bismarck bereits 1882 die Arbeitsunfallversicherung zur Pflicht machte. Der Übergang vom unverbindlichen zum obligatorischen Schutz erforderte eine tiefgreifende Strukturreform unter den wachsamen Augen der Regierung.

Die Entstehung des Sozialschutzes

Trotz der Versicherungspflicht war der Sozialschutz in den 1930er Jahren noch kein Konzept. Einige Gruppen waren nicht abgedeckt, und es bestand die Notwendigkeit, die Rechte zu vereinfachen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter schlossen daher am Ende des Zweiten Weltkriegs ein geheimes Abkommen über soziale Solidarität ab. Es legte die ersten Grundsätze eines Systems der sozialen Sicherheit fest, das auf der Solidarität zwischen den Menschen beruht. Am 28. Dezember 1944, unmittelbar nach der Befreiung, wurde das System im „Erlassgesetz über die gesellschaftliche Sicherheit der Arbeitnehmer“ verabschiedet, das den Rahmen für den sozialen Schutz schuf.

Das Erlassgesetz war nur für Arbeitnehmer gedacht und enthielt Regelungen für:

  • Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen,
  • Kranken- und Invaliditätsversicherung,
  • Arbeitslosigkeit,
  • Kindergeld,
  • Jahresurlaub. 

Konkret führte das Gesetz eine obligatorische Kranken- und Invaliditätsversicherung, ein obligatorisches Arbeitslosenunterstützungssystem und eine Verbesserung der Alters- und Hinterbliebenenpensionen sowie der Familienzulagen ein.

Das Landesamt für Soziale Sicherheit

Die von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern gegründeten Organisationen wurden in die neue Einheit einbezogen. Arbeitslosenkassen, Krankenkassen, Kinderzulagenkassen und Jahresurlaubskassen waren weiterhin für die Zahlung von Sozialleistungen zuständig. Die Aufgabe des Beitragseinzugs wurde jedoch einer neuen Einrichtung übertragen: dem Landesamt für Soziale Sicherheit. Diese Zentralisierung war sowohl in technischer als auch in administrativer Hinsicht eine wesentliche Vereinfachung der ursprünglichen Reform von 1944-1945.

Soziale Erweiterungen nach dem Krieg

Nach dem Krieg entwickelte sich die soziale Sicherheit nicht nur von der Versicherung gegen soziale Risiken zu einer garantierten Existenzgrundlage für alle, sondern weitete sich auch erheblich aus. So wurde beispielsweise 1974 das Existenzminimum, das heute als Eingliederungseinkommen bezeichnet wird, eingeführt. In den 1980er Jahren musste die Regierung aufgrund der Wirtschaftskrise Kürzungen vornehmen, und die Leistungen gingen zurück, aber das System blieb intakt. Dies macht das Finanzierungsprinzip der sozialen Sicherheit zu einem sehr stabilen Merkmal der belgischen Gesellschaft.

Digitalisierung

Ab den 1990er Jahren wurde die Verwaltung der sozialen Sicherheit durch die Digitalisierung radikal verändert.

1990: Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit

Die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit läutete den Beginn der Digitalisierung in der sozialen Sicherheit ein. Die Einrichtungen der sozialen Sicherheit verfügten damit über ein elektronisches Netzwerk zum Datenaustausch.

1999: elektronische Meldungen

Dimona war die allererste elektronische Beschäftigungsmeldung im Jahr 1999. Im Jahr 2003 folgte DmfA für die vierteljährlichen Meldungen, und im Jahr 2007 kam Limosa für die Meldungen von ausländischen Arbeitnehmern hinzu. Die Sozialversicherung ging damit entschlossen den Weg des E-Government.

2012: Onlinedienste für Bürger und Unternehmen

Mit der Anwendung ‚Student@work‘ hat das LSS 2012 erstmals auch Bürgern Zugang zu seinen Daten gewährt. Es folgte „mycareer“, bei der Arbeitnehmer und Beamte sowie Selbstständige ihre gesamte Laufbahn konsultieren können. Um auch den Unternehmen das Leben zu erleichtern, wurden später die benutzerfreundlichen Onlinedienste ‚e-Box Enterprise' und ‚Ich will einstellen‘ entwickelt.

Weitere Integration der Einziehung

Ab 2015 wurden mehrere andere Einzugsaufträge an das LSS erteilt. Auf diese Weise wurde das LSS auch für die Einziehung der Binnenschifffahrts- und Pensionsbeiträge der Beamten zuständig. Am 1. Januar 2017 fusionierte das LSS mit dem Amt für die Sonderregelungen der sozialen Sicherheit (ASRSS). Infolgedessen landete auch die Einziehung der Beiträge von Gemeinde- und Provinzverwaltungen beim LSS.

Zeitstrahl

1941

Alles ist sozial

1944

Im Herzen des Gefechts

1956

Ihr wohlverdientes Alter

1963-1965

Trennung für mehr Handlungsfreiheit

1968

Gleichbehandlung

1974

Von Versicherung zu sozialer Sicherheit

1990

Digitaler Meilenstein

1995

Qualität, schwarz auf weiβ

2001

Pflegegarantie

2019

Was geht, Kiddie?